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OLG Düsseldorf, 30.01.1987 - 5 Ss 463/86 - 10/87 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 1987 - 5 Ss 463/86 - 10/87 I (https://dejure.org/1987,7093)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 73, 41
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99
Nötigung im Straßenverkehr)
Unter diesem Gesichtspunkt kann Nötigung insbesondere durch willkürliches Abbremsen aus verkehrsfremden Gründen mit dem Ziel, den nachfolgenden Fahrzeugführer zu einer Vollbremsung zu zwingen, begangen werden (BGH NJW 1995, 3131, 3133 = NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296; OLG Düsseldorf VRS 73, 41 f.; Senat VRS 93, 338 = NZV 1997, 318 m. w. Nachw.;… SenE v. 09.01.1998 - Ss 592/97 - Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 240 Rdnr. 28). - OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96 Ein Hindernis in diesem Sinne bereitet auch, wer absichtlich scharf bremst, um einen anderen zum Anhalten zu zwingen (vgl. BGH VRS 53, 355; OLG Düsseldorf VRS 73, 41).
Auf die subjektive Tatseite, die bewußte Zweckentfremdung, kann dann geschlossen werden, wenn aus einer hohen Geschwindigkeit abrupt auf eine geringe Geschwindigkeit heruntergebremst wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 41, 42).
Sollten sich die Voraussetzungen des § 315 b StGB nicht feststellen lassen, wird der Vorgang unter dem Gesichtspunkt der Nötigung zu prüfen sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 73, 41, 42; VRS 82, 121 ).
- OLG Hamm, 24.02.2000 - 2 Ws 362/99
Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist
Das Ausbremsen des Antragstellers ist als vollendete Nötigung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Form des Hindernisbereitens gemäß §§ 240, 315 b Abs. 1 Nr. 2, 52 StGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf; VRS 73, 41;… Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 315 b Rdnr. 5 a m.w.N.). - OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand
Soweit nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VRS 73, 41; NZV 88, 149; NZV 89, 441) darüber hinausgehend der Tatbestand des § 315 b StGB bereits dann erfüllt war, wenn es dem Täter darauf ankam, auch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer Vollbremsung zu zwingen, ist diese Rechtsprechung durch die zitierten Entscheidungen des BGH möglicherweise überholt.